Carnet ATA
Was ist ein Carnet ATA?
Das Carnet ATA ist ein Zolldokument, welches auf dem internationalen „Zollübereinkommen über das Carnet ATA“ vom 30.07.1963 basiert. Es ermöglicht die vorübergehende zoll- und abgabenfreie Einfuhr von Waren in über 75 Länder im Rahmen von drei hauptsächlichen Übereinkommen:
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Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen
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Muster zur Vorführung
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Berufsmaterial
Weiter bestehende Übereinkommen erleichtern, je nach den zu besuchenden Ländern, den Reiseverkehr, den Austausch von Waren für wissenschaftliche Zwecke, den Umlauf von Verpackungsmaterial usw.
Voraussetzung ist, dass dieselben Produkte absolut unverändert aus dem besuchten Land wiederausgeführt werden. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum unter Vorbehalt von Fristbeschränkungen, welche vom ausländischen Zollamt bei der Einfuhr festgelegt und auf dem Einfuhr-Stammabschnitt in Rubrik 2 vermerkt werden und unbedingt einzuhalten sind.
Vorteile bei der Benützung eines Carnet ATA
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In einem einzigen Dokument sind alle erforderlichen Zolldeklarationen vorhanden (Ausfuhr CH – Einfuhr Ausland – Wiederausfuhr Ausland – Wiedereinfuhr CH – evtl. Transit Ausland).
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Es müssen keine Zollgebühren und Abgaben beim ausländischen Einfuhrzollamt abgeliefert werden. Die Handelskammer beider Basel bürgt über die Garantieorganisation für Carnets ATA (Vereinigung der Schweizer Handelskammern) anstelle des Carnetinhabers.
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Das Carnet ATA ist gültig für eine oder mehrere Reisen in ein oder mehrere Länder.
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Die Handhabung ist einfach und erfordert keine besonderen Zollkenntnisse.
Wer ist zum Bezug eines Carnet ATA berechtigt?
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Als Carnet ATA-Inhaber kommen im Handelsregister Basel-Stadt oder Basel-Landschaft eingetragene Firmen oder weitere juristische Personen (Betriebe der öffentlichen Verwaltung, Museen, touristische oder kulturelle Betriebe, Vereine, usw.).
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Privatpersonen wohnhaft in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft.
Mit ATAswiss ist es möglich, Gesuche mittels eines Web-Browser direkt online im Internet auszufüllen und an die zuständige Handelskammer zu übermitteln. Der Gesuchsteller wird per E-Mail über die Fertigstellung seines Carnets informiert. Er erhält das ausgestellte Carnet in der bisherigen Form per Post zugestellt oder kann es am Schalter der Handelskammer abholen.
Wie ist vorzugehen?
Antrag auf elektronischem Weg
In einem ersten Schritt registriert sich der Antragsteller als Teilnehmer von ATAswiss (Vertrag zwischen ausstellender Handelskammer und dem Kunden). Er reicht den unterzeichneten Vertrag bei der Handelskammer beider Basel ein. Nach Freischaltung seines Accounts kann der Antragssteller seine Carnets via ATASwiss beantragen.
Vorteile eines elektronischen Carnet ATA
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Im Preis gleich wie ein manuelles Carnet ATA und frei von Expressgebühren.
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Kein mühsames Ausfüllen (Blätter, Listen) von Hand.
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Vorherige Carnet ATA können kopiert, nach Bedarf angepasst und wieder bestellt werden.
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Elektronische Übermittlung an die Handelskammer innert Sekunden.
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Besser lesbar als ein manuelles Carnet ATA, was die Bearbeitung beim Zoll erleichtert.
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Bestellmöglichkeit über das Portal www.ataswiss.ch ist rund um die Uhr gewährleistet.
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